Zusätzliche Maßnahmen in Verbindung mit naturschutzgerechter Grünlandbewirtschaftung

Pakete 5500 bis 5560

Prämien für zusätzliche Maßnahmen werden nur in den Jahren gewährt, in denen die betreffende Maßnahme durchgeführt wird.

Maßnahmen Ausgleichsbetrag/ha/Jahr
Paket 5500
Einsatz von Ziegen aus naturschutzfachlichen Gründen
70,- €
Paket 5510
Erfordernis von Handarbeit zum Mähen und/oder Bergen des Schnittgutes
980,- €
Paket 5520
Verzicht der Nutzung auf 20% der Fläche bis zum 15.9.
1.105,- €*
Paket 5530
Beseitigung unerwünschten Gehölzaufwuchses zur Erhaltung der Grünlandbiotope
615,- €
Paket 5550
Zweite Mahd nicht vor dem 15.09.
350,- €

*Der hier ausgewiesene Ausgleichsbetrag beinhaltet auch die Nachteile anderer Maßnahmen auf dieser Fläche. Die Prämie wird nicht zur Grundprämie addiert, sondern ausschließlich für den 20‑prozentigen Flächenanteil gezahlt.


Paket 55601

Für weitere zusätzliche besondere Bewirtschaftungsauflagen oder -erschwernisse, die als Zusatzleistung auch in einzelnen Bewirtschaftungsjahren vom Zuwendungsempfangenden erbracht werden, kann die Bewilligungsbehörde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewähren. Die Prämienhöhe ist im Einzelfall z.B. anhand von zusätzlichen Lohn- und/oder Maschinenkosten festzulegen und beträgt maximal 250,- Euro/ha/Jahr.

Zu den besonderen Auflagen oder Erschwernissen zählen unbeschadet weiterer Fälle

  • die fachgerechte Entsorgung von zu entfernendem nicht verwertbarem Mähgut (z.B. von Naturschutzbrachen, Flächen mit Problemkräutern wie Jakobskreuzkraut)
  • der erschwerte Abtransport aufgrund örtlicher Gegebenheiten z.B. aus engen Tallagen
  • der zusätzliche Aufwand bei Pflegeleistungen in steilen Hanglagen/engen Tälern
  • der zusätzliche Aufwand bei witterungsbedingten Maßnahmen (Pflegemaßnahmen auf staunassen Flächen u. a.)
  • der völlige Beweidungsverzicht in Einzeljahren
  • der geforderte Einsatz spezieller Geräte zur besonders schonenden Bewirtschaftung (z.B. Balkenmähwerk), die üblicherweise nicht verwendet werden

1Die Finanzierung dieser Zusatzleistung erfolgt ohne EU-Beteiligung.