Prämien für zusätzliche Maßnahmen werden nur in den Jahren gewährt, in denen die betreffende Maßnahme durchgeführt wird.
Maßnahmen | Ausgleichsbetrag/ha/Jahr |
---|---|
Paket 5500 Einsatz von Ziegen aus naturschutzfachlichen Gründen |
70,- € |
Paket 5510 Erfordernis von Handarbeit zum Mähen und/oder Bergen des Schnittgutes |
980,- € |
Paket 5520 Verzicht der Nutzung auf 20% der Fläche bis zum 15.9. |
1.105,- €* |
Paket 5530 Beseitigung unerwünschten Gehölzaufwuchses zur Erhaltung der Grünlandbiotope |
615,- € |
Paket 5550 Zweite Mahd nicht vor dem 15.09. |
350,- € |
*Der hier ausgewiesene Ausgleichsbetrag beinhaltet auch die Nachteile anderer Maßnahmen auf dieser Fläche. Die Prämie wird nicht zur Grundprämie addiert, sondern ausschließlich für den 20‑prozentigen Flächenanteil gezahlt.
Paket 55601
Für weitere zusätzliche besondere Bewirtschaftungsauflagen oder -erschwernisse, die als Zusatzleistung auch in einzelnen Bewirtschaftungsjahren vom Zuwendungsempfangenden erbracht werden, kann die Bewilligungsbehörde eine zusätzliche Aufwandsentschädigung gewähren. Die Prämienhöhe ist im Einzelfall z.B. anhand von zusätzlichen Lohn- und/oder Maschinenkosten festzulegen und beträgt maximal 250,- Euro/ha/Jahr.
Zu den besonderen Auflagen oder Erschwernissen zählen unbeschadet weiterer Fälle
1Die Finanzierung dieser Zusatzleistung erfolgt ohne EU-Beteiligung.