Maßnahmengruppe 3 - Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen und Hecken

  • Paket 5301 - Pflege und Nachpflanzung bestehender Streuobstbestände (20,- €/Baum/Jahr, max. 1.520,- €/ha/Jahr)
    • Fördervoraussetzung:
      • Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha 
      • Mindestflächengröße 0,15 ha (in diesem Fall mit Baumbestand von mind. 10 Bäumen)
      • gefördert werden höchstens 76 Bäume/ha
    • Ergänzungspflanzung und Pflege durch:
      • Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände entsprechend fachlicher Vorgaben mit geeigneten Obstbaumsorten, die Gütebestimmungen entsprechen
      • Baumpflegemaßnahmen durch Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt entsprechend fachlicher Vorgaben
      • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume
  • Paket 5302 - Extensive Unternutzung von Streuobstbeständen  (260,- €)
    • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
    • nur förderfähig in Verbindung mit Paket 5301
  • Paket 5400 – Pflege und Nachpflanzung bestehender Hecken
    • Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. Dazu gehören:
      • Art der Pflegemaßnahme wie auf-den-Stock-Setzen und/oder Auslichten
      • ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft, einschl. ggf. erforderlicher Verbissschutzmaßnahmen
      • Reisigentfernung oder -aufschichtung
      • bei vorhandenem Saumstreifen mindestens einmalige Mahd innerhalb der Bewilligungsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes