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Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen

Die in diesem Fachinformationssystem "Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen" zusammen gestellten Informationen beantworten u.a. die Fragen 'Was wird gefördert?', 'Wo wird gefördert?', 'Wer ist zuständig?' und 'Wie hoch ist die Förderung?'

Das Fachinformationssystem richtet sich an Flächenbewirtschafter, Behörden und Biologische Stationen und vermittelt dem allgemein interessierten Bürger einen Überblick über das Förderinstrument Vertragsnaturschutz. Nicht alle Informationen sind gleichermaßen für alle Nutzergruppen interessant. So ist für die Bewilligungsbehörden eine Vielzahl von Dokumenten hinterlegt, die diese für ihr Verwaltungshandeln benötigen. Dabei handelt es sich z.B. um Checklisten zur Antragsprüfung oder um Vordrucke für Haushaltsüberwachungslisten. Diese Unterlagen sind der gesonderten Rubrik 'Erlasse, Formulare, Muster' zu entnehmen.

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Aktuelles

Neue GAP-Förderperiode ab 2023

Am 01.01.2023 startet nach zwei Übergangsjahren die neue GAP-Förderperiode 2023 – 2027. Erstmalig wird es in Nordrhein-Westfalen kein eigenständiges Förderprogramm für den Vertragsnaturschutz geben, sondern die Maßnahmen werden im bundesweit einheitlichen GAP-Strategieplan abgebildet. Dieser wurde Anfang 2022 von Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht und abschließend im November 2022 genehmigt.

Die große Herausforderung ist, die gute Entwicklung im Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen der vergangenen Jahre zu halten und zukünftig weiter auszubauen. Unter der Mitarbeit aller involvierter Akteure soll dies u. a. durch stabile und gestiegenen Prämiensätze sowie optimierte Maßnahmen und vereinfachte Verwaltungsprozesse gelingen. Weitere Informationen zum bundeseinheitlichen GAP-Strategieplan finden Sie im Internet unter www.bmel.de