Einführung

Die Biologische Vielfalt der Kulturlandschaft Mitteleuropas ist in hohem Maße an extensive Landnutzungsformen gebunden. Der technische Fortschritt und der Strukturwandel in der Landwirtschaft in den letzten Jahrzehnten führten jedoch zu einem starken Rückgang dieser extensiven Landnutzung und dadurch zu einer zunehmenden Verarmung der Tier- und Pflanzenwelt. Die Ausweisung von Schutzgebieten reicht als Instrument gegen diese Entwicklung allein nicht aus, weil damit zwar Handlungen unterbunden werden können, nicht aber z.B. die extensive Wiesen- und Weidenutzung zu gewährleisten ist, welche für den Erhalt und die Steigerung von Flora und Fauna in der Agrarlandschaft benötigt werden. Seit Mitte der 1980er Jahre entwickelte sich daher der Vertragsnaturschutz mit seinen Angeboten, naturschutzangepasste Bewirtschaftungsweisen gegen finanziellen Ausgleich zu praktizieren, zum wichtigen Stützfeiler des Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Das Freiwilligkeitsprinzip und eine langjährige Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft haben eine wachsende Akzeptanz für den Vertragsnaturschutz geschaffen. In NRW nehmen fast 6.000 landwirtschaftliche Betriebe mit 37.000 Hektar (Stand 2021) am Förderprogramm teil.

Der Vertragsnaturschutz ist Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland. Die "Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz" bildet die Grundlage für die Förderung. Die EU beteiligt sich an den Fördermaßnahmen zu 47%. Bewilligungsbehörden sind Kreise und kreisfreie Städte, die die Maßnahmen im Rahmen ihrer Kulturlandschaftsprogramme umsetzen.

Über den Vertragsnaturschutz hinaus gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten, die eine umwelt- und naturschutzgerechte Wirtschaftsweise der land- aber auch der forstwirtschaftlichen Betriebe unterstützen.

  • Einjährige, bundeseinheitliche Maßnahmen in der 1. Säule (freiwillige Ökoregelungen)
  • Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen
  • Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme
  • Investive Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum Ökologischer/biologischer Landbau

Besonders hervorzuheben sind die sogenannten „Agrarumweltmaßnahmen“, die ebenfalls wie der Vertragsnaturschutz in der zweiten Säule des GAP-Strategieplans im Förderschwerpunkt "Freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen" zusammengefasst sind. Es werden folgende Maßnahmen angeboten:

  • Extensive Grünlandnutzung
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Anlage von Blüh- und Schonstreifen
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen

Nähere Informationen zur agrarspezifischen Förderung und den einzelnen Förderangeboten erhalten Sie auf den Internetseiten des Umweltministeriums und der Landwirtschaftskammer NRW.

Den GAP-Strategieplan sowie weitere Informationen zur bundesweiten Umsetzung erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.