Extensive ganzjährige Großbeweidungsprojekte (Paket 5170)

Standweide

  • mindestens 10 ha durchgängige Beweidungsfläche
  • Beweidungsdichte max. 0,6 GVE/ha
  • Verzicht auf Düngung
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmitteln
  • Keine mechanische Weidepflege vor dem 15.06 (danach Weidepflege in vorheriger Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde möglich)
  • Zufütterung nur bei Futtermangel in der Vegetationsruhe (u.a. zur Beachtung tierschutzrechtlicher Bestimmungen)
  • Die Beweidungspflicht entfällt bei klimatisch bedingten Einstallungen in den Wintermonaten (Beachtung tierschutzrechtlicher Bestimmungen).
  • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 510,- €
  1. Die Inanspruchnahme dieser Fördermaßnahme bedarf bei Projekten ab 30 ha Förderfläche einer Zustimmung durch das MULNV. Eine Anfrage mit einer kurzen Darstellung des Projektes ist formlos an das LANUV „Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz“ zu richten.
  2. Bei der Mindest-Förderfläche von 10 Hektar muss es sich um eine im Zusammenhang beweidete Fläche handeln.
  3. Die Zufütterung bei Futtermangel in der Vegetationsruhe zur Einhaltung von tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist mit der Bewilligungsbehörde und ggf. mit dem Veterinäramt abzustimmen. Das Erfordernis ist über entsprechende Aktenvermerke zu dokumentieren. Dem Bewirtschafter sollte die Zulässigkeit schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Beweidungsverzicht aufgrund von klimatisch bedingten Einstallungen in den Wintermonaten ist mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen.
  5. Hinweise zu Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Agrarumweltmaßnahmen finden sich ebenfalls im Anwenderhandbuch.