In den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Vertragsnaturschutz" - Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz (RRL) genannt – sind verschiedene Fördermaßnahmen für eine naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Acker und Grünland, aber auch zur Pflege wertvoller Kulturbiotope wie Magerrasen und Heiden, Streuobstwiesen und Hecken zusammengefasst.
Die Richtlinien beinhalten darüber hinaus eine Beschreibung der Förderziele und der Förderbereiche sowie Regelungen zu organisatorischen und verwaltungstechnischen Verfahren im Zusammenhang mit der Bewilligung und Abwicklung der Fördermaßnahmen. Gleichermaßen werden auch Regelungen zum Umgang mit Veränderungen und Verstößen während der Laufzeit von Maßnahmen getroffen.
Kernstück der Richtlinien sind die sogenannten "Bewirtschaftungspakete" d.h. die geförderten Maßnahmen mit den dazugehörigen Prämien, die in der Anlage 1 der RRL zusammengestellt sind. Dies sind in drei Gruppen unterteilt:
Die Maßnahmen beinhalten Festlegungen zu Nutzungszeitpunkten und Viehbesatzstärken, Regelungen zum teilweisen bzw. vollständigen Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel und weitere auf die Erfordernisse des Biotop- und Artenschutzes abgestimmte Regelungen.
Weitere Konkretisierungen erhalten die Maßnahmenpakete durch das Anwenderhandbuch, das die zum Teil allgemein gehaltenen Bestimmungen der RRL u.a. im Hinblick auf die Erfordernisse für den Biotop- und Artenschutz konkretisiert und Anforderungen an die Flächenauswahl formuliert.