Umwandlung von Acker oder Dauerkulturen in Grünland (Paket 5100)

  • gemäß fachlichen Vorgaben durch ein auf Landesebene zugelassenes Verfahren
    • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 590,- €
  • unter Verwendung von gebietseigenem bzw. Regiosaatgut
    • Ausgleichsbetrag ha/Jahr: 890,- Euro

Die Maßnahme ist förderfähig:

  • In NATURA-2000 Gebieten
  • In Naturschutzgebieten

Sowie in Anlehnung an §5, Abs. 2, Nr. 5 BNatSchG:

  • In episodisch überschwemmten Auenlagen
  • In Moorpufferzonen sowie auf organischen Böden (Grundlage: Bodenkarte 1:50T etc.)
  • auf erosionsgefährdeten Flächen (Neigung > 15%; Grundlage: Deutsche Grundkarte etc.)
  • Flächen mit geringem Grundwasserflurabstand soweit diese naturschutzfachlich relevant sind (Grundwasserflurabstand < 0,40m; Grundlage Bodenkarte 1:50T etc.)

Außerhalb dieser Kulisse ist eine Förderung der Ackerumwandlung in Einzelfall nach Zustimmung durch das LANUV möglich.

Die Förderung ist nur für die Dauer einer Bewilligungsperiode und in Verbindung mit einer Extensivierung nach Anlage „Grünland“ förderfähig. Die Förderkulisse ist automatisch Bestandteil des KLP ohne gesonderte flächenmäßige Abgrenzung. Die Förderanteile richten sich jeweils nach dem Schutzstatus der konkreten Fläche gem. RRL.

  1. Die Umwandlung kann im Herbst vor Maßnahmenbeginn, muss aber spätestens zum - je nach Anlagenmethode - frühsten geeigneten Zeitpunkt des ersten Bewilligungsjahres erfolgen. Die zu Maßnahmenbeginn vorhandene Ackerkultur kann noch regulär abgeerntet werden. Im Fall der Anlage im Herbst vor Laufzeitbeginn ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schriftlich zu genehmigen.  

  2. Für die Umwandlung kann nur in einer Bewilligungsperiode, einmalig für dieselbe Fläche, eine Bewilligung ausgesprochen werden. Eine Umwandlung empfiehlt sich nur auf Flächen im Eigentum des Antragstellers. Bei der Beratung des Antragstellers sind die jeweils geltenden Regelungen im Zusammenhang mit Verpflichtungen zum Erhalt von Dauergrünland zu berücksichtigen.

  3. Die Förderung der Umwandlung ist nur zulässig in Verbindung mit einer Grünlandextensivierung gemäß der Bewirtschaftungspakete 5121 bis 5124, 5131 bis 5162 und 5170. Die Bewirtschaftung muss dem Aufwuchs und damit der Nährstoffversorgung des Standortes angepasst sein. Dazu eignet sich besonders gut die Extensivierung von Grünland ohne zeitliche Bewirtschaftungseinschränkungen (5121 bis 5124), da hier die Nutzungsintensität dem Aufwuchs optimal angepasst werden kann. Sehr späte Schnitttermine sind in der Regel als Erstextensivierung ungeeignet.

  4. Die Umwandlung von Acker in Grünland ist nicht zulässig, wenn dadurch wertvolle Ackerwildkrautflora beseitigt wird. Stattdessen ist eine Bewirtschaftung nach 5000 oder 5010 anzustreben.

  5. Die Flächen müssen vor Bewilligung mindestens 5 Jahre in Ackernutzung gewesen sein. Sie dürfen nicht auf 10 bzw. 20 Jahre stillgelegt sein.

  6. Die Umwandlung sollte durch Selbstberasung, Ausbringen von Mäh- oder Druschgut oder durch Einsaat mit einer standortangepassten Naturraum bzw. zertifizierten Regiosaatgutmischung erfolgen (http://mahdgut.naturschutzinformationen.nrw.de/mahdgut/de/fachinfo). Abgesehen von der Selbstberasung kann in diesen Fällen die höhere Prämie gewährt werden. Selbstberasung sollte nur dort erfolgen, wo von einem guten Potential an Diasporen der Zielarten im Boden bzw. Zielartenvorkommen im Umfeld auszugehen ist. Bei absehbaren Schwierigkeiten mit Problemunkräutern (z.B. Ackerkratzdistel, Jakobskreuzkraut) ist auf eine sorgfältige Entwicklungspflege der Fläche zu achten oder es sollte eine der anderen Methoden ausgewählt werden.

Insbesondere im Flachland steht für die Mäh- bzw. Druschgutübertragung bisher z. T. kein geeignetes Material zur Verfügung. Gleiches gilt auch für lokales bzw. Naturraumsaatgut. In diesen Fällen ist dem Standort und der Zielsetzung der Maßnahme angepasstes zertifiziertes Regiosaatgut zu verwenden. Nähere Informationen zur Produktion und Verwendung von Regiosaatgut findet man unter: www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de/. Hier sind alle relevanten Informationen zur Einteilung Deutschlands in die zu berücksichtigenden Herkunftsregionen enthalten. Außerdem wird hier ein Artenfilter zur Verfügung gestellt, mit dem die für die jeweilige Herkunftsregion grundsätzlich geeigneten Arten ermittelt werden können. Die Anwendung des Artenfilters ist notwendig, um negative Auswirkungen der Verwendung von Regiosaatgut zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Zertifizierungssystemen findet man unter http://www.bdp-online.de/ bzw. www.natur-im-vww.de/.
Nur für die Fälle, für die zur Zeit noch kein geeignetes Regiosaatgut zur Verfügung steht, sollten die vom LANUV zur Überbrückung entwickelten "Naturschutz (N)-Mischungen" Anwendung finden. Ihre Aussaat dient überwiegend der Anlage von Ammenbeständen. Über die anschließende Einwanderung biotoptypischer Grünlandarten aus Nachbarbeständen oder das Keimen von Samen aus dem Diasporenvorrat des Bodens sollen sich artenreiche Grünlandgesellschaften entwickeln. Die Mischungen stützen sich auf Arten, die auch im normalen landwirtschaftlichen Betrieb in größeren Mengen ausgesät werden. Auf "buntblühende Arten" wird bewusst verzichtet. Die Verwendung von Regiosaatgut ist natürlich auch bei diesen Mischungen soweit vorhanden sinnvoll.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat im Jahr 2014 „Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut“ (Regelsaatgutmischung Regio, Naturraumtreues Saatgut) herausgegeben (http://www.fll.de/shop/neuerscheinungen-1/empfehlungen-fur-begrunungen-mit-gebietseigenem-saatgut-ausgabe-2014.html).

Naturschutz (N)-Mischungen des LANUV:

Ansaatmischung N 1 für intensive und extensive Wiesen in trockeneren und wärmebegünstigten Lagen:
Festuca rubra rubra 4,5 kg / ha
Poa pratensis 3 kg / ha
Festuca pratensis 12 kg / ha
Phleum pratense 3 kg / ha
Dactylis glomerata 2 kg / ha
Arrhenatherum elatius 10 kg / ha
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden:
Trifolium repens 0,5 kg / ha
Lotus corniculatus 1 kg / ha
Medicago lupulina 0,5 kg / ha
Trifolium pratense 0,25 kg / ha
Ansaatmischung N 2 für intensive und extensive Wiesen in feuchten und kühleren Lagen:
Festuca rubra Rubra   10 kg / ha
Festuca pratensis 20 kg / ha
Phleum pratense 5 kg / ha
Alopecurus pratensis 3 kg / ha
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden:
Lotus pedunculatus 0,5 kg / ha
Trifolium pratense 0,25 kg / ha
Ansaatmischung N 3n für ungedüngte Weiden und Mähweiden:
Lolium perenne (früh) 1 kg / ha
Lolium perenne (mittel) 1 kg / ha
Lolium perenne (spät) 1 kg / ha
Festuca rubra rubra 15 kg / ha
Cynosurus cristatus 1 kg /ha
Poa pratensis 5 kg / ha
Phleum pratense 5 kg /ha
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden:
Trifolium repens 2 kg / ha

Die empfohlenen Ansaatmischungen sind nicht als Standardmischungen zu beziehen, sondern müssen angemischt werden.