„Muster Artenschutzfenster Ackerlebensgemeinschaften“

Zielarten: Feldvögel (z.B. Grauammer, Rebhuhn, Feldlerche, Schafstelze, Goldammer), Feldhase, Ackerwildkräuter

Allgemeine Hinweise

  • Aufgrund der Konzentration des Mitteleinsatzes in einer Großmaßnahme ist an die Auswahl bzgl. Lage, Größe und Struktur der Fläche ein hoher naturschutzfachlicher Anspruch zu legen. Die Förderfläche muss daher neben den landwirtschaftlichen Erfordernissen vor allem den naturschutzfachlichen Ansprüchen genügen. Geeignet ist die Maßnahme daher vor allem dort, wo aufgrund noch hinreichender Artvorkommen ein hohes Entwicklungspotential gegeben ist.
  • Für eine optimale Wirksamkeit der Maßnahmen vor allem in Hinblick auf Feldvögel und deren Bruterfolg bestehen folgende allgemeine Abstandsempfehlungen zu Stör- und Vertikalstrukturen:
    • 150 m zu Straßen der Kategorie Autobahn bis Kreisstraße, Windkraftanlagen (Turm), Siedlungen aller Art, Wäldern größer 1 ha;
    • 50 m zu Einzelgebäuden, asphaltierten Wegen/Straßen unterhalb der Kategorie Kreisstraße, Bahntrassen und Freileitungen (Hoch- und Mittelspannung); Ausnahme: Graswege bzw. Feldwege für den landwirtschaftlichen Verkehr

      (nach: ABU, 2006: Erhöhung der Biodiversität in einer intensiv genutzten Bördelandschaft Westfalens mit Hilfe von extensivierten Ackerstreifen; Abschlussbericht DBU Az: 19109, NRW-Modellvorhaben "Extensivierte Ackerstreifen")

  • Die Lage der einzelnen Maßnahmenbestandteile kann auf der Fläche im Verlauf der Jahre variieren.
  • Die gesamte Maßnahme kann auf geeigneten Flächen des Betriebes unter Beibehaltung der vereinbarten Größe rotieren. Bei extensivem Getreideanbau und Ackerbrache ist eine Rotation nach zwei Jahren zu empfehlen.
  • Findet eine Rotation nicht statt, kann bei Getreide max. 2 mal in der Bewilligungsperiode eine selektive Grasbekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln nach Absprache erfolgen. Grundsätzlich kommen stark mit Problemkräutern vorbelastete Flächen (Fuchsschwanz, Trespen, Acker-Kratzdistel) nicht für eine Förderung in Frage.
  • Die Streifenbreite beträgt mindestens 6 m.

Allgemeine Auflagen:

  • Maßnahmenvolumen 1 ha bis maximal 10 ha
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel

Für die Einzelmaßnahmen gelten die Detailauflagen gemäß Beschreibung im Anwenderhandbuch. Die Flächenanteile der Einzelmaßnahmen können individuell vereinbart werden. Die vereinbarte Kombination wird für den gesamten Bewilligungszeitraum festgeschrieben. Für eine Rotation geeignete Flächen sollten im Vorfeld festgelegt werden.

Musterkombination und Prämien bei 5 ha Förderfläche

Eine sinnvolle Kombination der angewendeten Maßnahmentypen und ihres Flächenanteils ergibt sich im Einzelfall aus naturschutzfachlichen (welche Arten sollen gezielt gefördert werden?) und landwirtschaftlichen Erwägungen. Ein Beispiel für eine sinnvolle Kombination könnte so aussehen:

Mehrjährige Einsaat mit Regiosaatgut (Paket 5042) 1 ha 1.250,- €
Ackerbrache (Paket 5041) 1 ha 1.150,- €
Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand (Paket 5026) 2,5 ha 2.575,- €
Ernteverzicht von Getreide bis 28. Februar (Paket 5025) 0,5 ha 915,- €
Stoppelbrache bis 28. Februar (Paket 5024) 2,5 ha 550,- €
Prämienhöhe der Gesamtmaßnahme 5 ha 6.440,- €