Extensive Ackernutzung (Pakete 5021 bis 5042)

Hier ist eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen zur extensiven Ackernutzung zusammengefasst, die vor allem unter dem Aspekt des Schutzes spezieller gefährdeter Tierarten (z.B. Feldhamster, Feldhase, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkönig, Kiebitz, Feldlerche, Grauammer, Knoblauchkröte) konzipiert wurden. Die Maßnahmen werden nicht flächendeckend, sondern in auf die Arten/Artengruppen abgestimmten Kulissen angeboten.
Es werden für folgende Arten/Artengruppen geeignete Maßnahmenpakete zusammengestellt:

  1. Ackerlebensgemeinschaften (Leitarten Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Kiebitz)
  2. Feldhamster
  3. Knoblauchkröte

Grauammer Rebhuhn Rotmilan

Die nachfolgenden Ackerextensivierungsmaßnahmen können innerhalb der Bewilligungsperiode unter Beibehaltung der bewilligten Größe und der Bewirtschaftungsauflagen auf geeigneten Flächen des Betriebes rotieren. Bei einer Rotation ist eine Inaugenscheinnahme der Fläche durch die Bewilligungsbehörde erforderlich. Findet eine Rotation nicht statt, kann nach vorheriger Zustimmung der Bewilligungsbehörde max. zweimal in der jeweiligen Förderperiode eine selektive Bekämpfung von Problemunkräutern mit Pflanzenschutzmitteln erfolgen. Das könnte speziell bei Wintergetreide erforderlich sein.

Soweit Verpflichtungen an Getreidekulturen einschließlich Mais gebunden sind, lassen sie sich fruchtfolgebedingt nicht in jedem Jahr des Verpflichtungszeitraums durchführen. Die vereinbarten Verpflichtungen können aus diesem Grund bis zu zweimal innerhalb des Verpflichtungszeitraums ausgesetzt werden. In diesem Fall erfolgt keine Auszahlung.