Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen

Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der Feldflora

Maßnahmen Ausgleichsbetrag ha/Jahr
Paket 5000
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
  • Verzicht auf mechanische und thermische Unkrautbekämpfung
  • Verzicht auf Wachstumsregulatoren
  • Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel1 sowie Klärschlamm
  • Verzicht auf Untersaaten
  • Verzicht auf Ablagerungen jeglicher Art
  • Im Verpflichtungszeitraum mindestens dreimaliger Anbau von Getreide oder einer sonstigen zugelassenen Kultur
765,-- €
Paket 5010
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel
  • Verzicht auf mechanische und thermische Unkrautbekämpfung
  • Verzicht auf Wachstumsregulatoren
  • Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel1 sowie Klärschlamm
  • Verzicht auf chemisch-synthetischen Stickstoffdünger
  • Verzicht auf Untersaaten
  • Verzicht auf Ablagerungen jeglicher Art
  • Im Verpflichtungszeitraum mindestens dreimaliger Anbau von Getreide oder einer sonstigen zugelassenen Kultur
1.140,-- €

1Darunter fallen Branntkalk, Mischkalk, Kali-Rohsalz bzw. Kainit, Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL), Ammoniumsulfatlösung (ASL), Harnstofflösung.

Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz von Ackerlebensgemeinschaften (Leitarten Feldlerche, Grauammer, Rebhuhn, Kiebitz)

Die Maßnahmen können innerhalb der Bewilligungsperiode unter Beibehaltung der bewilligten Größe der Extensivierungsfläche auf geeigneten Flächen des Betriebes rotieren, soweit dies der Schutzzweck empfiehlt oder zulässt. Bezogen auf den Verpflichtungszeitraum ist in jedem Jahr mindestens eine Verpflichtung einzuhalten. Bezieht sich die Verpflichtung auf Getreideflächen, ist während des Verpflichtungszeitraumes mindestens in 3 Jahren auf der Förderfläche Getreide anzubauen und mindestens eine Verpflichtung einzuhalten.

Der Förderhöchstbetrag/ha/Jahr liegt bei 1.830,-Euro.

Maßnahmen Ausgleichsbetrag ha/Jahr
Paket 5022

    Verzicht auf Tiefpflügen

  • Grubbern und Tiefpflügen bis 30 cm erlaubt
25,-- €
Paket 5024

    Stehen lassen von Raps- oder Getreidestoppeln (außer Mais)

  • bis 28. Februar des Folgejahres
  • kein Herbizideinsatz auf der Stoppelbrache
220,-- €
Paket 5025

    Ernteverzicht von Getreide bis 28. Februar des Folgejahres

1.830,-- €
Paket 5026

    Doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • keine mechanische Beikrautregulierung von April bis Juni
1.030,-- €
Paket 5027

    Doppelter Saatreihenabstand im Sommergetreide

  • bis 28. Februar des Folgejahres
  • kein Herbizideinsatz auf der Stoppelbrache
1.105,-- €
Paket 5033

    Verzicht auf Insektizide und Rodentizide

265,-- €
Paket 5041

    Anlage von Ackerbrachen durch Selbstbegrünung

  • bis 28. Februar des Folgejahres
  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
1.150,-- €
Paket 5042

    Anlage von Blüh- und Schutzstreifen oder -flächen durch Einsaat mit geeignetem Saatgut

  • Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
  • Einsaat:

    A) Einjährig

1.250,-- €

    B) Mehrjährig

1.250,-- €

    C) Einjährig mit zertifiziertem Regiosaatgut

1.500,-- €

    D) Mehrjährig mit zertifiziertem Regiosaatgut

1.250,-- €

Die zulässigen Saatgutmischungen werden auf Landesebene festgesetzt.

Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz des Feldhamsters

Die Maßnahmen können innerhalb der Bewilligungsperiode unter Beibehaltung der bewilligten Größe der Extensivierungsfläche auf geeigneten Flächen des Betriebes rotieren, soweit dies der Schutzzweck empfiehlt oder zulässt. Bezogen auf den Verpflichtungszeitraum ist in jedem Jahr mindestens eine Verpflichtung einzuhalten. Bezieht sich die Verpflichtung auf Getreideflächen, ist während des Verpflichtungszeitraumes mindestens in 3 Jahren auf der Förderfläche Getreide anzubauen und mindestens eine Verpflichtung einzuhalten.

Der Förderhöchstbetrag/ha/Jahr liegt bei 1.980,-Euro.

Maßnahmen Ausgleichsbetrag ha/Jahr
Paket 5021

    Verpflichtung zur Untersaat

140,-- €
Paket 5022

    Verzicht auf Tiefpflügen und Tiefenlockerung

  • Grubbern und Pflügen bis 30 cm erlaubt
25,-- €
Paket 5024

    Stehen lassen von Raps- oder Getreidestoppeln (außer Mais)

  • bis 15. Oktober (bei nachfolgender Wintergerste bis 20.September)
  • kein Herbizideinsatz auf der Stoppelbrache
175,-- €
Paket 5025

    Ernteverzicht von Getreide bis 15. Oktober

    (bei nachfolgender Wintergerste bis 20.September)

1.980,-- €
Paket 5032

    Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

  • bei jährlich einmaligem Einsatz nach behördlicher Zustimmung
685,-- €
  • bei jährlich zweimaligem Einsatz nach behördlicher Zustimmung
560,-- €
Paket 5035

    Verzicht auf organische Düngung mit Ausnahme von Festmist, Kompost und Champost

130,-- €
Paket 5036

    Verzicht auf Rodentizide

90,-- €
Paket 5042

    Feldhamster-gerechte Einsaat von Ackerflächen mit Klee/Kleegras oder Luzerne

  • mehrjährige Einsaat
1.250,-- €