Heckenpflege

Pflege von Hecken in festgelegten Förderkulissen (Paket 5400)

Maßnahmen Ausgleichsbetrag m2/Jahr
Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest.
Dazu gehören:
  • Art der Pflegemaßnahme wie auf-den-Stock-Setzen und/oder Auslichten
  • ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft (soweit verfügbar), einschl. ggf. erforderlicher Verbissschutzmaßnahmen
  • Reisigentfernung oder -aufschichtung
  • bei vorhandenem Saumstreifen mindestens einmalige Mahd innerhalb der Bewilligungsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes
  • Prämienstufe 1 umfasst den Standardaufwand für ortsübliche Heckenpflege
  • Prämienstufe 2 greift bei erhöhtem Pflegeaufwand bzw. erhöhtem Schwierigkeitsgrad z.B. bei besonders breiten Hecken, hohem Anteil an Dornengehölzen, großen Schnittmengen, ungünstigen topographischen Verhältnissen, kürzerem Pflegerhythmus

Prämienstufe 1:
0,5 Euro

Prämienstufe 2:
0,8 Euro