Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen
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Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen
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Einleitung
Was wird gefördert?
Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen mit oder ohne extensive Unternutzung
Pflege und Ergänzungspflanzung bestehender Streuobstbestände (Paket 5301)
Fördervoraussetzung:
Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha
Mindestflächengröße 0,15 ha (in diesem Fall mit Baumbestand von mind. 10 Bäumen)
Maßnahmen
Ausgleichsbetrag Baum/Jahr
Ergänzungspflanzung und Pflege durch
Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände jeweils entsprechend fachlicher Vorgaben mit geeigneten Obstbaumsorten, die Gütebestimmungen entsprechen
Baumpflegemaßnahmen durch Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt entsprechend fachlicher Vorgaben
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume
19,- €
(max. 1.045,-€)
Gefördert werden höchstens 55 Bäume/ha.
Extensive Unternutzung von Streuobstwiesenbeständen (Paket 5302 – nur in Verbindung mit Paket 5301)
Maßnahmen
Ausgleichsbetrag/ha/Jahr
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
150,- €
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