Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen mit oder ohne extensive Unternutzung

Pflege und Ergänzungspflanzung bestehender Streuobstbestände (Paket 5301)

Fördervoraussetzung:

  • Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha
  • Mindestflächengröße 0,15 ha (in diesem Fall mit Baumbestand von mind. 10 Bäumen)
Maßnahmen Ausgleichsbetrag Baum/Jahr
Ergänzungspflanzung und Pflege durch
  • Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände jeweils entsprechend fachlicher Vorgaben mit geeigneten Obstbaumsorten, die Gütebestimmungen entsprechen
  • Baumpflegemaßnahmen durch Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt entsprechend fachlicher Vorgaben
  • Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume
  19,- €
(max. 1.045,-€)

Gefördert werden höchstens 55 Bäume/ha.

Extensive Unternutzung von Streuobstwiesenbeständen (Paket 5302 – nur in Verbindung mit Paket 5301)
  

Maßnahmen Ausgleichsbetrag/ha/Jahr
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel 150,- €