Soweit keine abweichenden Angaben genannt sind versteht sich der Ausgleichsbetrag der jeweiligen Pakete in Euro pro ha pro Jahr. Der Förderhöchstbetrag pro Hektar und Jahr beträgt 2.280,-Euro.
Die Maßnahmen können innerhalb der Bewilligungsperiode unter Beibehaltung der bewilligten Größe der Extensivierungsfläche auf geeigneten Flächen des Betriebes rotieren, soweit dies der Schutzzweck empfiehlt oder zulässt. Davon ausgenommen sind die Pakete 5010, 5033, 5036 und 5037. Bezogen auf den Verpflichtungszeitraum ist in jedem Jahr mindestens eine der nachfolgenden Verpflichtungen einzuhalten. Bezieht sich die Verpflichtung auf Getreideflächen, ist während des Verpflichtungszeitraumes mindestens in drei Jahren Getreide anzubauen. Sofern naturschutzfachliche Gründen nicht entgegenstehen, ist ein Wechsel zwischen verschiedenen Paketen innerhalb der Maßnahmengruppe 1 nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde bei gleichzeitiger Anpassung der Prämienhöhe während der Laufzeit der Maßnahme möglich.
Zu den Maßnahmenpaketen auf Ackerflächen
Sofern naturschutzfachliche Gründen nicht entgegenstehen, ist ein Wechsel zwischen verschiedenen Paketen zu Beweidung und Mahd in der Maßnahmengruppe 2 nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde bei gleichzeitiger Anpassung der Prämienhöhe während der Laufzeit der Maßnahme möglich.
Zu den Maßnahmenpaketen auf Grünlandflächen