Mit den Maßnahmen in diesem Förderbereich sollen vor allem für Tiere der Feldflur, die in strukturarmen und intensiv genutzten Agrarlandschaften in ihrem Bestand gefährdet sind, Lebensräume geschaffen und erhalten werden. Das Rebhuhn, Charaktervogel und Indikator einer naturnahen Feldflur, einst zahlreich – heute in der Roten-Liste NRW als "stark gefährdet" eingestuft, diente neben der Feldlerche und der Grauammer als Leitart für die bisherige Abgrenzung der Förderkulisse.
Aufgrund des anhaltenden Rückgangs der Feldvogelarten und der verstärkten Schutznotwendigkeit von Insekten ist seit dem Jahr 2018 eine landesweite Förderung möglich. Die Auswahl geeigneter Förderflächen erfolgt nach naturschutzfachlichen Kriterien. Das Land finanziert diese Maßnahmen zu 100% mit einem Kofinanzierungsanteil der EU von 47%.