Maßnahmengruppe 1 - Acker
Hinter den Paketen ist jeweils der jährliche Ausgleichsbetrag pro Hektar angegeben:
Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen
- Paket 5010 – Extensive Nutzung von Äckern zum Schutz der Feldflora (1.145,- €)
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (fungizide Saatgutbeizen sind zulässig)
- Verzicht auf Beikrautregulierung jeglicher Art
- Verzicht auf Wachstumsregulatoren
- Verzicht auf flüssige organische Düngemittel, ätzende Düngemittel, wie Branntkalk, Mischkalk, Kali-Rohsalz bzw. Kainit, Ammoniumnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL), Ammoniumsulfatlösung (ASL) sowie Klärschlamm
- Verzicht auf chemisch-synthetischen Stickstoffdünger
- Verzicht auf Untersaaten
- Verzicht auf Ablagerungen jeglicher Art
- Im Verpflichtungszeitraum mindestens dreimaliger Anbau von Getreide oder einer sonstigen
zugelassenen Kultur
- Keine Rotationsmöglichkeit auf andere Flächen
- Paket 5022 – Verzicht auf Tiefpflügen (30,- €)
- Grubbern und Pflügen bis 30 cm erlaubt
- Paket 5024 – Stehen lassen von Raps- oder Getreidestoppeln - außer Mais (250,- €)
- bis 28. Februar des Folgejahres
- kein Herbizideinsatz auf der Stoppelbrache
- Verzicht auf Beikrautregulierung jegliche Art
- Paket 5025 – Ernteverzicht von Getreide (2.240,- €)
- bis 28. Februar des Folgejahres
- i.d.R. maximal 0,5 ha große Teilschläge, im Einzelfall entscheidet die Untere Naturschutzbehörde über zulässige Ausnahmen
- Paket 5026 – Doppelter Saatreihenabstand im Wintergetreide (1.100,- €)
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (fungizide Saatgutbeizen sind zulässig)
- keine mechanische oder andere Art der Beikrautregulierung von April bis Juni
- Paket 5027 – Doppelter Saatreihenabstand im Sommergetreide (1.445,- €)
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel (fungizide Saatgutbeizen sind zulässig)
- keine mechanische oder andere Arte der Beikrautregulierung zwischen 01.04. und 30.06.
- Paket 5033 – Verzicht auf Insektizide und Rodentizide (295,- €)
- keine Kombinationsmöglichkeit mit Paketen, die bereits einen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel beinhalten
- Paket 5041 – selbstbegrünte Ackerbrache (1.600,- €)
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
- Keine Nutzung des Aufwuchses
- Pflegemanagement und Pflegezeiträume werden im Einzelfall festgelegt
- Paket 5042 – angesäte Blüh- und Schutzstreifen oder –flächen (1.530,- € bis 2.000,- €)
- Einsaat ausschließlich mit Arten von landesweit vorgegebenen Rahmenmischung
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
- Keine Nutzung des Aufwuchses
- Pflegemanagement und Pflegezeiträume werden im Einzelfall festgelegt
- Einjährige Einsaat mit Kulturarten (1.750,- €)
- Mehrjährige Einsaat mit Kulturarten
- im Jahr der Einsaat: 1.970,- €
- in den Folgejahren: 1.530,- €
- Einjährige Einsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut (2.000,- €)
- Mehrjährige Einsaat mit zertifiziertem Regiosaatgut
- im Jahr der Einsaat: 2.280,- €
- in den Folgejahren: 1.530,- €
Vertragsnaturschutz auf Ackerflächen zum Schutz des Feldhamsters
- Paket 5021 – Verpflichtung zur Untersaat bzw. Einsaat einer Zwischenfrucht (140,- €)
- Erhalt der Untersaat/Einsaat bis 15. Oktober (bei nachfolgender Wintergerste, Winterhafer bis 20.09.)
- Paket 5022 F – Verzicht auf Tiefpflügen (30,- €)
- Grubbern und Pflügen bis 30 cm erlaubt
- Paket 5024 F – Stehen lassen von Stoppeln in geeigneten Kulturen (185,- €)
- bis 15. Oktober (bei nachfolgend Wintergerste, Winterhafer bis 20.September)
- kein Herbizideinsatz auf der Stoppelbrache
- keine mechanische oder andere Art der Beikrautregulierung
- Paket 5025 F – Ernteverzicht von Getreide und Körnerleguminosen (2.240,- €)
- bis 15. Oktober (bei nachfolgend Wintergerste, Winterhafer bis 20.September)
- Paket 5032 – eingeschränkter Pflanzenschutz (280,- €)
- Beschränkung auf einen zweimaligen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln pro Jahr
- Paket 5035 – Verzicht auf bestimmte organische Düngemittel (135,- €)
- zulässig sind Festmist, Kompost und Champost
- Paket 5036 – Verzicht auf Rodentizide (55,- €)
- Keine Rotationsmöglichkeit auf andere Flächen
- nur in Verbindung mit anderen den Feldhamster fördernden Maßnahmen
- Paket 5037 – Feldhamster freundliche Fruchtfolge (785,- €)
- Änderung der üblichen Fruchtfolge durch Eingliederung eines mindestens zweijährigen Anbaus von Luzerne, Klee, Kleegras
- In der Fruchtfolge werden zwei Jahre Anbau von Getreide oder Körnerleguminosen sowie ein zweijähriger Anbau von Luzerne, Klee, Kleegras vorausgesetzt. Es ist auch möglich anstelle von Getreide oder Körnerleguminosen über mehr als zwei Jahre Luzerne, Klee oder Kleegras anzubauen.
- Eine Nutzung des Aufwuchses ist zulässig
- Keine Rotationsmöglichkeit auf andere Flächen
- Paket 5042 F – Ackerbrache mit feldhamsterfördernder Einsaat (1.530,- € bis 1.970,- €)
- mehrjährige Einsaat mit Klee/Kleegras oder Luzerne
- Pflegemanagement und Pflegezeiträume werden im Einzelfall festgelegt
- Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel
- keine Nutzung des Aufwuchses
- im Jahr der Einsaat: 1.970,- €
- in den Folgejahren: 1.530,- €