Vertragsnaturschutz in Nordrhein-Westfalen
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Gruppe 1: Acker
Gruppe 2: Grünland
Gruppe 3: Streuobst und Hecken
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Förderangebote
Gruppe 3: Streuobst und Hecken
Maßnahmengruppe 3 - Pflege und Nachpflanzung von Streuobstbeständen und Hecken
Paket 5301 - Pflege und Nachpflanzung bestehender Streuobstbestände (20,- €/Baum/Jahr, max. 1.520,- €/ha/Jahr)
Fördervoraussetzung:
Mindestobstbaumbestand 35 Bäume/ha
Mindestflächengröße 0,15 ha (in diesem Fall mit Baumbestand von mind. 10 Bäumen)
gefördert werden höchstens 76 Bäume/ha
Ergänzungspflanzung und Pflege durch:
Ergänzung vorhandener Obstbaumbestände entsprechend fachlicher Vorgaben mit geeigneten Obstbaumsorten, die Gütebestimmungen entsprechen
Baumpflegemaßnahmen durch Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt entsprechend fachlicher Vorgaben
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenbehandlung der Obstbäume
Paket 5302 - Extensive Unternutzung von Streuobstbeständen (260,- €)
Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel
nur förderfähig in Verbindung mit Paket 5301
Paket 5400 – Pflege und Nachpflanzung bestehender Hecken
Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. Dazu gehören:
Art der Pflegemaßnahme wie auf-den-Stock-Setzen und/oder Auslichten
ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft, einschl. ggf. erforderlicher Verbissschutzmaßnahmen
Reisigentfernung oder -aufschichtung
bei vorhandenem Saumstreifen mindestens einmalige Mahd innerhalb der Bewilligungsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes
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