Die Maßnahme ist förderfähig:
Sowie in Anlehnung an §5, Abs. 2, Nr. 5 BNatSchG:
Außerhalb dieser Kulisse ist eine Förderung der Ackerumwandlung in Einzelfall nach Zustimmung durch das LANUV möglich.
Die Förderung ist nur für die Dauer einer Bewilligungsperiode und in Verbindung mit einer Extensivierung nach Anlage „Grünland“ förderfähig. Die Förderkulisse ist automatisch Bestandteil des KLP ohne gesonderte flächenmäßige Abgrenzung. Die Förderanteile richten sich jeweils nach dem Schutzstatus der konkreten Fläche gem. RRL.
Insbesondere im Flachland steht für die Mäh- bzw. Druschgutübertragung bisher z. T. kein geeignetes Material zur Verfügung. Gleiches gilt auch für lokales bzw. Naturraumsaatgut. In diesen Fällen ist dem Standort und der Zielsetzung der Maßnahme angepasstes zertifiziertes Regiosaatgut zu verwenden. Nähere Informationen zur Produktion und Verwendung von Regiosaatgut findet man unter: www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de/. Hier sind alle relevanten Informationen zur Einteilung Deutschlands in die zu berücksichtigenden Herkunftsregionen enthalten. Außerdem wird hier ein Artenfilter zur Verfügung gestellt, mit dem die für die jeweilige Herkunftsregion grundsätzlich geeigneten Arten ermittelt werden können. Die Anwendung des Artenfilters ist notwendig, um negative Auswirkungen der Verwendung von Regiosaatgut zu vermeiden. Weitere Informationen zu den Zertifizierungssystemen findet man unter http://www.bdp-online.de/ bzw. www.natur-im-vww.de/.
Nur für die Fälle, für die zur Zeit noch kein geeignetes Regiosaatgut zur Verfügung steht, sollten die vom LANUV zur Überbrückung entwickelten "Naturschutz (N)-Mischungen" Anwendung finden. Ihre Aussaat dient überwiegend der Anlage von Ammenbeständen. Über die anschließende Einwanderung biotoptypischer Grünlandarten aus Nachbarbeständen oder das Keimen von Samen aus dem Diasporenvorrat des Bodens sollen sich artenreiche Grünlandgesellschaften entwickeln. Die Mischungen stützen sich auf Arten, die auch im normalen landwirtschaftlichen Betrieb in größeren Mengen ausgesät werden. Auf "buntblühende Arten" wird bewusst verzichtet. Die Verwendung von Regiosaatgut ist natürlich auch bei diesen Mischungen soweit vorhanden sinnvoll.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) hat im Jahr 2014 „Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut“ (Regelsaatgutmischung Regio, Naturraumtreues Saatgut) herausgegeben (http://www.fll.de/shop/neuerscheinungen-1/empfehlungen-fur-begrunungen-mit-gebietseigenem-saatgut-ausgabe-2014.html).
Naturschutz (N)-Mischungen des LANUV:
Ansaatmischung N 1 für intensive und extensive Wiesen in trockeneren und wärmebegünstigten Lagen: | |
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Festuca rubra rubra | 4,5 kg / ha |
Poa pratensis | 3 kg / ha |
Festuca pratensis | 12 kg / ha |
Phleum pratense | 3 kg / ha |
Dactylis glomerata | 2 kg / ha |
Arrhenatherum elatius | 10 kg / ha |
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden: | |
Trifolium repens | 0,5 kg / ha |
Lotus corniculatus | 1 kg / ha |
Medicago lupulina | 0,5 kg / ha |
Trifolium pratense | 0,25 kg / ha |
Ansaatmischung N 2 für intensive und extensive Wiesen in feuchten und kühleren Lagen: | |
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Festuca rubra Rubra | 10 kg / ha |
Festuca pratensis | 20 kg / ha |
Phleum pratense | 5 kg / ha |
Alopecurus pratensis | 3 kg / ha |
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden: | |
Lotus pedunculatus | 0,5 kg / ha |
Trifolium pratense | 0,25 kg / ha |
Ansaatmischung N 3n für ungedüngte Weiden und Mähweiden: | |
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Lolium perenne (früh) | 1 kg / ha |
Lolium perenne (mittel) | 1 kg / ha |
Lolium perenne (spät) | 1 kg / ha |
Festuca rubra rubra | 15 kg / ha |
Cynosurus cristatus | 1 kg /ha |
Poa pratensis | 5 kg / ha |
Phleum pratense | 5 kg /ha |
Bei Bedarf können Leguminosen in der nachfolgenden max. Menge eingesetzt werden: | |
Trifolium repens | 2 kg / ha |
Die empfohlenen Ansaatmischungen sind nicht als Standardmischungen zu beziehen, sondern müssen angemischt werden.