Die Grafik gibt einen Überblick über die Aufgaben der verschiedenen Akteure im Vertragsnaturschutz. Für die Bewilligung von Fördermaßnahmen sind Kreise und kreisfreie Städte, die ein Kulturlandschaftsprogramm aufgestellt haben, zuständig.
Kreise und kreisfreie Städte
In der Regel ist die Aufgabe "Vertragsnaturschutz" bei den Unteren Naturschutzbehörden (UNB) angesiedelt. Hier informieren und beraten die Mitarbeitenden Landwirte und Landwirtinnen über Fördermöglichkeiten, nehmen Anträge entgegen, prüfen und bewilligen diese. Hier werden auch die Auszahlungsanträge bearbeitet, die von den Bewirtschaftenden jährlich zu stellen sind und durch die EU-Zahlstelle bei der Landwirtschaftskammer NRW ausgezahlt werden. Neben diesen Aufgaben obliegt den UNB auch die Betreuung und Kontrolle der Maßnahmen während der Laufzeit. In einigen Kreisen übernehmen die Biologischen Stationen Teilbereiche dieser Aufgaben.
Biologische Stationen
Die Einbindung der Biologischen Stationen in den Vertragsnaturschutz ist in den einzelnen Kreisen unterschiedlich geregelt. Im Regelfall sind sie in den Bereichen Bestandsaufnahme, Betreuung der Vertragsflächen und Erfolgskontrolle eingebunden. Dies erfolgt in Naturschutzgebieten häufig im Zusammenhang mit der Gebietsbetreuung. In einigen Kreisen werden den Stationen auch weitergehende Aufgaben (z.B. Antragsvorbereitung, Abstimmung der Fördermaßnahmen mit den Antragstellenden) übertragen.
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Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Beim LANUV ist die Koordinierende Stelle Vertragsnaturschutz
angesiedelt. Sie ist Fachaufsichtsstelle und wirkt auf eine einheitliche
Anwendung und Auslegung der Richtlinien in allen Bewilligungsstellen
hin. Dazu wird u.a. ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen allen
Beteiligten durchgeführt, der durch Besprechungen bei den einzelnen
Bewilligungsstellen ergänzt wird. Von hier aus werden auch die
notwendigen Fördermittel für die Vertragsabschlüsse vor Ort verteilt.
Das
LANUV ist ebenso für die Entwicklung und Fortschreibung der
naturschutzfachlichen Standards der Fördermaßnahmen zuständig und
begleitet die Maßnahmen durch Erfolgskontrollen und die von der EU
vorgeschriebenen Evaluierungen.
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Landwirtschaftskammer NRW (EU-Zahlstelle)
Der Direktor der LWK NRW hat als Landesbeauftragter die Funktion der EU-Zahlstelle. Im Vertragsnaturschutz übernimmt die EU-Zahlstelle insbesondere die Auszahlungen und Verbuchungen der Förderbeträge sowie die Vor-Ort-Kontrollen. Die Bewilligung und die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen sind an die Kreise und kreisfreien Städte delegiert und mit diesen im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Die Zahlstelle ist Ansprechpartner für fördertechnische Belange und stellt für die Bewilligungsbehörden u. a. ein IT-Programm zur Antragsbearbeitung, Antragsformulare und Bescheide sowie Arbeitsunterlagen bereit, um eine EU-konforme Abwicklung zu gewährleisten.
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Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Das MUNV ist zuständig für die Ausgestaltung der Förderrichtlinien im Rahmen der EU-Programmplanung und holt die EU-Genehmigung für die Fördermaßnahme ein. Gleichzeitig sorgt das Ministerium durch seine Regelungen dafür, dass die Vorgaben der EU bei der Umsetzung eingehalten werden. Außerdem stellt es die erforderlichen Finanzmittel bereit und klärt alle Zweifelsfragen von landesweiter Bedeutung. Das MUNV arbeitet dabei eng mit dem LANUV und der EU-Zahlstelle zusammen. Von hier aus werden die regelmäßig durchzuführenden Programmevaluierungen der EU vorgelegt. Da es sich beim Vertragsnaturschutz um ein EU-kofinanziertes Förderprogramm handelt, gibt es darüber hinaus eine "Bescheinigende Stelle", die die Arbeit der Zahlstelle kontrolliert und gegenüber der EU die korrekte Abwicklung der Fördermaßnahmen bescheinigt.
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