Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. Dazu gehören:
- Art der Pflegemaßnahme wie auf-den-Stock-Setzen und/oder Auslichten
- ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft (soweit verfügbar), einschl. ggf. erforderlicher Verbissschutzmaßnahmen
- Reisigentfernung oder -aufschichtung
- bei vorhandenem Saumstreifen mindestens einmalige Mahd innerhalb der Bewilligungsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes
- Prämienstufe 1 umfasst den Standardaufwand für ortsübliche Heckenpflege
- Prämienstufe 2 greift bei erhöhtem Pflegeaufwand bzw. erhöhtem Schwierigkeitsgrad z.B. bei besonders breiten Hecken, hohem Anteil an Dornengehölzen, großen Schnittmengen, ungünstigen topographischen Verhältnissen, kürzerem Pflegerhythmus
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Prämienstufe 1: 0,5 Euro
Prämienstufe 2: 0,8 Euro
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