In Nordrhein-Westfalen sind die Feldhamsterbestände seit den 1970er Jahren vor allem durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft stark zurückgegangen, so dass die Art aktuell als "vom Aussterben bedroht" gilt. Auf europäischer Ebene gehört der Feldhamster zu den streng zu schützenden Arten, bei denen die Mitgliedstaaten durch die Fauna-Flora-Habitat Richtlinie dazu verpflichtet sind, einen günstigen Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen. Aktuell wird der Erhaltungszustand für den Feldhamster in NRW als schlecht beurteilt. Die Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes haben zum Ziel, den Erhaltungszustand zu verbessern.
Das Hauptverbreitungsgebiet des Feldhamsters in Nordrhein-Westfalen ist die offene weiträumige Bördelandschaft in der Kölner Bucht westlich des Rheins. Aktuell ist nur noch eine nennenswerte Population im Raum Zülpich zu verzeichnen. Darüber hinaus gibt es im Rheinland derzeit nur wenige Einzelnachweise. Der Gesamtbestand wird auf nur noch maximal 50 Tiere geschätzt (2014). Die Förderkulisse im Vertragsnaturschutz ist auf der Basis des potentiellen Verbreitungsgebietes des Feldhamsters abgegrenzt, da überall dort, wo Feldhamster (auch Einzelnachweise) festgestellt werden, seine Lebensbedingungen durch Fördermaßnahmen verbessert werden sollen. Daher werden Fördermaßnahmen auf Ackerflächen in den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Rhein-Kreis Neuss, dem Rhein-Erft-Kreis, der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen angeboten. Die Maßnahmen werden zu 100% vom Land finanziert mit einem Kofinanzierungsanteil der EU von 57 %.
Weitere Informationen zum Feldhamster sind im Fachinformationssystem "Geschützte Arten in NRW" verfügbar.