Eine Förderung der Heckenpflege kann - ausreichende Finanzmittel vorausgesetzt - dann erfolgen, wenn die betreffende Hecke entweder im Landschaftsplan festgesetzt ist oder in ein sogenanntes Heckenpflegekonzept aufgenommen wurde. Heckenpflegekonzepte können von den Kreisen und kreisfreien Städte erstellt werden und definieren Schwerpunkträume der Förderung. Es werden sowohl klassische Feldhecken als auch besondere regionaltypische Heckenformen wie z.B. Nieheimer Flechthecken, Wallhecken im Münsterland und Weißdornhecken am Niederrhein gefördert.
Die EU beteiligt sich an der Förderung zu 57%. Der restliche Anteil wird finanziell vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen.