Obstwiesen sind seit Jahrhunderten prägender Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Obstbaumgürtel umgaben Höfe und ganze Siedlungen und leiteten so zur freien Landschaft über. Auch Obstbaumreihen an Straßen, Wegen und in der freien Feldflur gliederten und belebten das Landschaftsbild. Als Lebensraum von 3.000 Tier- und Pflanzenarten sowie 1.000 heimischen Obstsorten spielen sie eine herausragende Rolle für die Arten- und Sortenvielfalt. Als Symbolfigur hat der Steinkauz Popularität erlangt, für den das Land NRW aufgrund eines Anteils von über 60% des bundesweiten Bestandes mit rund 5.000 Brutpaaren eine besondere Verantwortung trägt.
Bis Mitte der Sechziger Jahre leistete das auf traditionellen Obstwiesen erzeugte Obst einen wichtigen Beitrag zur Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung. Mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft und der räumlichen Ausdehnung von Städten und Dörfern gingen die ehemals umfangreichen Bestände jedoch massiv zurück. Der hohe Arbeitsaufwand für Pflege und Ernte in Verbindung mit einem Preisverfall landwirtschaftlicher Produkte führte dazu, dass die Nutzung der Streuobstwiesen zugunsten niederstämmiger, rationell zu bewirtschaftender Obstplantagen aufgegeben wurde. Rodungsprämien der EU und eine Normierung von Obstsorten taten ein Weiteres, um die ehemals umfangreichen Streuobstbestände in NRW in den letzten 40 Jahren um 74% zu dezimieren.
Um dem nach wie vor anhaltenden Verlust von Streuobstbeständen durch Nutzungsaufgabe oder unterlassene Pflege entgegen zu wirken, werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Pflegemaßnahmen und Nachpflanzungen gefördert. Diese Förderung wird grundsätzlich landesweit angeboten. Allerdings setzten nicht alle Kreise und kreisfreien Städte diese Maßnahme im Rahmen ihrer Kulturlandschaftsprogramme um, da hierfür eine intensive fachliche Begleitung geleistet werden muss. In vielen Regionen des Landes sind Streuobstinitiativen aktiv, die wertvolle Unterstützung im Hinblick auf Obstbaumpflege und Vermarktung leisten.
>> zu den Rahmenrichtlinien des Förderpaketes Streuobstwiesen
Neuanlagen und Grundsanierungen können als investive Naturschutzmaßnahmen ebenfalls landesweit im Rahmen der Förderrichtlinie Naturschutz bezuschusst werden. Zuständige Bewilligungsbehörde ist in diesem Fall die zuständige Bezirksregierung.