Einleitung
Das durch Erlass des MURL vom 16.10.1996, Az. III B 5 - 941.06.05.00 genehmigte Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Euskirchen wird auf der Basis der Rahmenrichtlinien des Vertragsnaturschutzes vom 01.01.2008, Az. III 4-941.00.05.01 unter Berücksichtigung der Änderungen durch Rd. Erl. des MKULNV vom 25.08.2009, 01.05.2010, 21.06.2011 und 11.10.2012 umgestellt.
Die im Kulturlandschaftsprogramm des Kreises Euskirchen genannten speziellen Zielsetzungen bleiben unverändert.
Grundsätzliches Ziel des Kreiskulturlandschaftsprogramms ist die Erhaltung oder Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Lebensgrundlagen von gefährdeten oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten und die Verhinderung einer für den Naturhaushalt schädlichen Entwicklung.
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Kreis-Kulturlandschaftsprogramm
Anlage 1: Bewirtschaftungsauflagen / Umrechnungsschlüssel Großvieheinheiten
Verena Pantenburg
02251 - 15 567
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Lydia Velser
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